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LV-Kredit

Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen können für eine Beleihung (Policendarlehen) in Frage kommen

  • Der aktuelle Rückkaufswert muss mindestens 1.000 Euro betragen und das gewünschte Darlehensvolumen muss ebenfalls bei mindestens 1.000 Euro liegen

  • Der Versicherer Mitglied im GdV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft) ist


  • Die maxinmale Laufzeit des Pollicendarlehens beträgt 10 Jahre und maximal bis zum Ablauf der Police.
  • Auch für britische Versicherer, deren deutsche Tochter (deren Police beliehen werden soll) Mitglied im GdV ist und die Police nach deutschem Recht abgeschlossen wurde, können Policendarlehen begeben werden

  • Betriebliche Direktversicherungen (auch wenn dies nur zu Beginn der Police galt und später auf eine Privatperson überging) können nicht beliehen werden

Lassen sich Policen beleihen, die bereits abgetreten sind oder für die bereits ein Policendarlehen (z.B. bei der Versicherung) besteht?

  • Auch in diesem Fall kann ein neues Policendarlehen begeben werden. Allerdings muss dann das alte Darlehen komplett abgelöst bzw. zurückgeführt werden, da die Police nur einmal als Sicherheit verwendet werden kann. Dazu müssen die Rechte des bisherigen Gläubigers ausgetragen werden. So lassen sich teure Darlehen beim Versicherer durch günstige Darlehen ersetzen.